AGB

AGB – Polat Textil


1. Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote von Polat Textil, vertreten durch Atilla Polat, Heidelberger Straße 3, 90443 Nürnberg.

Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von §14 BGB (insbesondere Großunternehmen, Marken und Handelsgesellschaften).


2. Vertragsgegenstand


Polat Textil übernimmt die Projektleitung und Vermittlung von Textilproduktionen im Auftrag des Kunden.

Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

Auswahl geeigneter Produzenten,

Koordination der Produktion,

Qualitätsmanagement,

Organisation von Logistik & Lieferung,

Problemmanagement bei Unstimmigkeiten mit Produzenten.


3. Vertragsabschluss


Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder Unterzeichnung eines Projektvertrages zustande. Mündliche Zusagen sind unverbindlich.


4. Pflichten von Polat Textil

Sorgfältige Auswahl und Prüfung geeigneter Produzenten.

Überwachung der Produktionsabläufe im vereinbarten Umfang.

Transparente Kommunikation und regelmäßige Statusberichte.


5. Pflichten des Kunden

Rechtzeitige Bereitstellung aller relevanten Informationen, Muster und technischen Vorgaben.

Einhaltung vereinbarter Zahlungen und Fristen.

Verantwortung für Zollabwicklung und Importkosten, sofern nicht anders vereinbart.


6. Vergütung


Die Vergütung setzt sich zusammen aus:

einem monatlichen Honorar gemäß Projektvertrag,

ggf. einer prozentualen Beteiligung am Produktionsvolumen.

Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.


7. Haftung


Polat Textil haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für Produktionsfehler haftet grundsätzlich der jeweilige Produzent. Polat Textil unterstützt den Kunden jedoch beim Problemmanagement.


8. Vertraulichkeit


Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen streng geheim zu behandeln.


9. Schlussbestimmungen


Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Nürnberg.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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